• Gründung einer Firma / d.o.o. zum Kauf einer Immobilie in Kroatien

    Informationen zur Gründung einer Gesellschaft beim Kauf einer Immobilie in Kroatien.

Gründung einer Firma / d.o.o. in Kroatien zum Kauf einer Immobilie

Firmengründung Kroatien: eine d.o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Gesellschaft, bei der eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen einen Beitrag zum vorab vereinbarten Stammkapital leisten. Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer d.o.o. beträgt EUR 2.500,00. In Kroatien kann auch eine j.d.o.o. (einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit einem Stammkapital von 1 EUR gegründet werden. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt bei einem Notar, dem Angaben über die Gründer der Gesellschaft, den Namen, den Sitz und die Geschäftstätigkeiten, die sie ausüben werden, vorgelegt werden müssen. Nach der Gründung reicht der Notar die Unterlagen beim Handelsgericht ein und die Gesellschaft ist innerhalb von kurzer Zeit (wenige Tage) gegründet. Danach muss ein Bankkonto eröffnet werden und es kann mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden.

Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken in Kroatien:

Die Gründung einer Firma (d.o.o.) in Kroatien empfiehlt sich, wenn Sie neben dem Haus auch landwirtschaftliche Grundstücke erwerben, da bis zum 1. Juli 2023 ein Moratorium für den Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an ausländische natürliche Personen in Kraft war. In der Praxis ist jedoch noch nicht klar, ob eine ausländische natürliche Person Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen erwerben kann.

Immobilien in Kroatien vermieten und Besteuerung: 

Gründung einer Gesellschaft ist auch für Personen empfehlenswert, die Immobilien in Kroatien für touristische Zwecke vermieten wollen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Sie, wenn Sie mit der Vermietung mehr als 39.816,84 Euro pro Jahr (unterhalb dieser Grenze gibt es eine Pauschalsteuer oder auch Bettensteuer, die sich je nach Gemeinde unterscheidet und sich zwischen 350 EUR - 1500 EUR pro Bett / Jahr beträgt) verdienen, von Rechts wegen in das Mehrwertsteuersystem eintreten. Das führt dazu, dass der Vermieter Einkommensteuer auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zahlen muss. Der Einkommensteuersatz beträgt 20 % für Beträge bis zu 47.780,28 EUR pro Jahr. Bei höheren Beträgen beträgt der Steuersatz 30 %. Hingegen beträgt der Gewinnsteuersatz bei Gesellschaften 10 % bei Beträgen bis zu 995.421,06 EUR bzw. 18 % bei höheren Beträgen.

Die Ausübung der Vermietungstätigkeit einer Immobilie in Kroatien über eine d.o.o. bietet auch größere Möglichkeiten für Anreize und Geschäftsentwicklung. Als juristische Personen sind Vermieter besser geeignet, sich für Anreize des Ministeriums für Tourismus sowie für Anreize aus EU-Fonds im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung und des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion zu bewerben. Außerdem, bei der Gründung einer d.o.o. ist es möglich, eine Vielzahl von Geschäftstätigkeiten anzumelden. Auf diese Weise können Personen, die in Kroatien auch anderen Geschäften nachgehen möchten, gleichzeitig mehrere Geschäftstätigkeiten anmelden, ohne später zusätzliche Kosten zu haben.

Kurze Anmerkung: Wenn der Käufer der Immobilie Staatsangehöriger eines Drittlandes (außerhalb der EU) ist, muss das Stammkapital der Gesellschaft mindestens 26.550,00 EUR betragen. Außerdem muss dieser Ausländer mindestens 3 Kroaten in der Gesellschaft anstellen. Der Vorteil eines solchen Gesellschaft besteht darin, dass dieser Ausländer in diesem Prozess eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Kroatien für ein Jahr erhalten kann. Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis werden jedes Jahr verlängert, und nach 5 Jahren besteht die Möglichkeit, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Informationen stammen von der Kanzlei Vaic & Dvornicic in Rijeka: www.vaic.hr