§ 1 MAKLERVERTRAG
Mit der
Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw.
mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der
Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren
Stellvertretern, eines von der Panorama Scouting GmbH (hier: "Panorama Scouting") offerierten Objektes, kommt der
Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 MAKLERPROVISION
Kommt es aufgrund
unserer Tätigkeit zur Unterzeichnung eines Kauf-/Pacht-/ oder
Mietvertrags, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar
nach Vertragsabschluss fällig:
Bei Abschluss eines
Kaufvertrages: 3 % (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) der
Kaufpreissumme, mindestens jedoch 2.500 EUR zzgl. MwSt. Bei
Abschluss eines Wohnraummiet- oder Pachtvertrages: 2,50 (inkl.
gesetzl. Mehrwertsteuer) Monatsmieten bzw. Pachtzahlungen der
vertraglich vereinbarten Nettomiete /-pacht. Im Fall von
mehreren Teilvertr ägen, z.B. Vorvertrag und Hauptvertrag bei
Kaufvertr ägen, sind 50% der
Provision beim ersten Vertragsabschluss (z.B. Vorvertrag) und
50% bei Hauptvertragsabschluss fällig.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere
Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder
ein wirtschaftlich gleichartiger oder ähnlicher Vertrag (Kauf,
Pacht, Miete) zustande gekommen ist - auch wenn die Bedingungen
des Vertrags von denen im überlassenen Angebot abweichen.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen
Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss
kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich
unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen
nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die
Verhandlungen weiterführt.
Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des
Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war
bzw. wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt, als das
ursprünglich Bezeichnete zustande kommt, sofern das benannte
lokale Partnerunternehmen von Panorama Scouting dieses Objekt
dem Käufer bekannt oder zugänglich gemacht hat.
§ 3 NOTARIELLE BEURKUNDUNG/ ABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGES/
PACHTVERTRAGES
Der Makler hat Anspruch auf
Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder
Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.
Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen
Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit
beurkunden zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, den
Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss zu unterrichten
und ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§ 4 VORKENNTNIS
Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt
bereits bekannt, hat er dies Panorama Scouting innerhalb von 5
Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines
geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Wird innerhalb dieser
Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als
unbekannt.
§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT
Panorama Scouting behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei
entgeltlich tätig zu werden.
§ 6 HAFTUNG
Alle Angaben zum Objekt
basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb
keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und
sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche
Vorabinformation dar. Die Haftung von Panorama Scouting ist
ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten beschränkt.
§ 7 DATENSCHUTZ
UND VERTRAULICHKEIT
Alle
personen- und objektbezogenen Daten werden für die Bearbeitung
des Auftrags verwendet im Sinne der Datenschutzerklärung (DSGVO)
unter https://www.panorama-scouting.de/datenschutz. Der
Auftraggeber willigt damit der Datenweitergabe an Dritte zu,
sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng
vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der
Interessent haftet gegenüber Panorama Scouting in Höhe der o.g.
Provision, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn
bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein
Vertrag zustande kommt.
§ 9 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN
Änderungen und Ergänzungen der mit Panorama Scouting
geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
§ 9 RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Vertrags- und
Korrespondenzsprache ist deutsch. Für die Maklervereinbarung
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Rosenheim gilt
als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden eventuellen rechtlichen Streitigkeiten.
§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden,
berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der
unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
Raubling, im
Januar 2019